Seit Juli 2014 dürfen im bauaufsichtlichen Bereich von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium nur Produkte mit CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung darf nur vornehmen, wer über die vorgeschriebenen Qualifikationsnachweise verfügt.
Dies gilt für:
- Treppen
- Geländer
- Vordächer
- Stahlkonstruktionen
- Stahlhallen
- Ingenieurbauwerke
- Terrassenüberdachungen
- Carports
- Feuerleitern
- uvm.
Daher werden an die ausführenden Unternehmen besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung und des erforderlichen Personals gestellt (vgl. metallhandwerk.de). Damit wir in diesem Bereich weiterhin konkurrenzfähig sind, haben wir uns bereits 2014 nach DIN EN 1090 und ISO 9001 zertifizieren lassen.